Soziale Beratung

Viele Betroffene haben den Überblick über die vielfältigen Versorgungswege und Regelungen längst verloren. Für sie wird es immer schwerer, sich im Gesundheitswesen zurechtzufinden. Verschiedene Ärzte, lange Wartezeiten, mehrere Therapeuten, unterschiedliche Kostenträger, bestimmte Fristen und manchmal auch sich widersprechende Informationen – da ist es nicht leicht, zu einer optimalen Versorgung zu kommen.

Eine vertrauliche, unabhängig-neutrale und kostenfreie Beratung finden die Mitglieder der Rheuma-Liga in der sozialen Beratung – einem Service der Rheuma-Liga Sachsen. In der sozialen Beratung können die verschiedensten Fragen besprochen und Orientierung vermittelt werden. Viele Betroffene fragen sich z. B.:

Herbstlandschaft

Aber wer hilft weiter?

Soziale Beratung der Rheuma-Liga Sachsen e.V.:

Christina Stuhr
Rheuma-Liga Sachsen e.V.
Geschäftsstelle
Jupiterstr. 44
04205 Leipzig

Telefon: 0341 3554017
stuhr@rheumaliga-sachsen.de

Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Soziale Beratung auch per Video

Wie funktioniert das? Die Anmeldung erfolgt über die Geschäftsstelle oder direkt bei der Sozialarbeiterin Frau Stuhr.

Sie teilen mit, dass Sie per Video telefonieren möchten und nennen einen Zeitraum, wann dies für Sie möglich ist. Danach erhalten Sie einen festen Termin per SMS oder e-mail und einen Zugangscode. Diesen müssen Sie dann nur noch zum verabredeten Zeitpunkt anklicken, um die Verbindung zu aktivieren und die Anerkennung der Datenschutzrichtlinien bestätigen. Und schon sind Sie im Gespräch.

Kontakt
Geschäftsstelle: 0341 – 355 40 17
E-Mail: info@rheumaliga-sachsen.de

Sozialberatung: 0176 – 501 907 82
E-Mail: stuhr@rheumaliga-sachsen.de

 

häufige Fragen und Antworten zur Sozialberatung

Schwerbehinderung

Bei mir wurde Rheuma diagnostiziert – bin ich jetzt schwerbehindert?

Gesprächssituation

Nicht jede rheumatische Erkrankung führt automatisch zu einer Schwerbehinderung. Je nach Schweregrad der Erkrankung und den daraus resultierenden Funktionseinschränkungen wird ein entsprechender Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Vor allem die Entzündungen lassen sich durch Medikamente in vielen Fällen gut behandeln. Die Feststellung der Schwer-behinderten-Eigenschaft erfolgt nur auf Antrag.ersetzen. Zuständig dafür sind in Sachsen die Sozialämter/ Sachgebiet Schwerbehinderung. Ab einem GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor und es wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.

Können mir durch die Schwerbehinderung Nachteile entstehen?

Als schwerbehinderter Mensch dürfen Sie weder im Arbeitsleben noch bei der Teilhabe am sozialen Leben benachteiligt werden.

Muss ich meinen Arbeitgeber über eine vorliegende Schwerbehinderung informieren?

Nein – es liegt ganz bei Ihnen, wem Sie mitteilen, dass bei Ihnen eine Schwerbehinderung festgestellt wurde. Wenn Sie jedoch die Nachteilsausgleiche, die aufgrund der Schwerbehinderung gewährt werden, in Anspruch nehmen möchten, so müssen Sie das ihrem Arbeitgeber mitteilen.

Hier die wichtigsten Nachteils-ausgleiche beim Vorliegen einer Schwerbehinderung:

Kann ich mit einem Schwerbehinderten-Ausweis kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen?

Nein – Für Vergünstigungen bei der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel benötigen Sie das eingetragene Merkzeichen „G“ (für erheblich gehbehindert) auf dem Schwerbehindertenausweis

Kann ich mit dem Schwerbehinderten-Ausweis die Behinderten-Parkplätze nutzen?

Nein – Für diese Parkplätze wird der blaue EU-Parkausweis benötigt. Dieser kann in der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" (für außergewöhnlich schwerbehindert) oder Bl (für blind) eingetragen ist.